Erntegutbescheinigungen für 2025

Urteil des BGH vom 28. November 2023

 

Sehr geehrte Getreidelieferanten,

zur Unterstützung eines reibungslosen Ablaufs der bevorstehenden Getreideernte wenden wir uns mit einem wichtigen Anliegen an Sie. Aufgrund aktueller rechtlicher Vorgaben sind wir verpflichtet, von Ihnen eine Erntegutbescheinigung einzuholen. Ohne diese dürfen wir Ihre Lieferung weder erfassen noch abrechnen.

Uns ist bewusst, dass dies mit zusätzlichem Aufwand für Sie verbunden ist - auch wir sehen uns mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand konfrontiert. Dennoch müssen Sie und auch wir die Angelegenheit ernst nehmen. Die STV führt regelmäßige Kontrollen bei Landwirten und Erfassungshändlern durch. Händler, die den ordnungsgemäßen Ursprung der Ware nicht nachweisen können, setzen sich strafrechtlichen Risiken aus. Daher bitten wir Sie die Bescheinigung zeitnah einzureichen, auch um Verzögerungen im Ernteprozess zu vermeiden.

Hintergrund ist ein Urteil des BGH vom 28. November 2023, das auf Initiative der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) ergangen ist. Dieses sogenannte „Erntegut-Urteil“ verpflichtet uns als Erfasser und Händler, nachzuweisen, dass das gelieferte Getreide unter Einhaltung aller sortenschutzrechtlicher Bestimmungen erzeugt wurde.

Was bedeutet das konkret für Sie?
Sie müssen jährlich bis spätestens 30. Juni nachweisen, dass Sie für die Aussaat Z-Saatgut verwendet haben oder - im Falle von Nachbau - diesen ordnungsgemäß gemeldet haben. Liegt dieser Nachweis nicht vor, gilt die Ernte als „ordnungswidrig erzeugt“ und darf weder angenommen noch vergütet werden.

Wir bitten Sie daher, uns das ausgefüllte Formular „Erntegutbescheinigung“ vor Anlieferung Ihres Getreides zukommen zu lassen. Ein rein mündlicher Hinweis genügt in diesem Zusammenhang nicht. Um einen rechtssicheren Nachweis zu erlangen kann die Bescheinigung unter folgendem Link direkt bei der STV beantragt werden: 
 

https://www.erntegut-bescheinigung.de/erntegutbescheinigung/2.0

 

Sie können die VSE als erfassendes Unternehmen mit folgender E-Mail-Adresse eingeben: erntegutbescheinigung@gemeinsam-vse.de

Alternativ können Sie uns die Erntegutbescheinigung auch direkt auf einem der folgenden Wege übermitteln:
•    Per Post:

Vereinigte Saatzuchten eG
Erntegutbescheinigung / Agrarabteilung
Bahnhofstraße 51
29574 Ebstorf

•    Per Mail: erntegutbescheinigung@gemeinsam-vse.de

•    über Ihren zuständigen Vertriebsberater

Wichtiger Hinweis zur Anlieferung ohne Erntegutbescheinigung:
Liegt uns bei Anlieferung keine gültige Bescheinigung vor, nehmen wir Ihre Ware nur unter Vorbehalt an. Die Abrechnung wird bis zum Erhalt der Bescheinigung gesperrt und die Ware bleibt in Ihrem Eigentum. Etwaige Kontrakte gelten als nicht erfüllt.

Sollte uns die Erntegutbescheinigung bis zum 30. August nicht vorliegen, gehen wir davon aus, dass die Ware nicht ordnungsgemäß erzeugt wurde. In diesem Falle fordern wir Sie zur Abholung des Getreides auf. Wir behalten uns vor, den Ort der Abholung festzulegen. Die Gebühr für die Ein-und Auslagerung beträgt 1,50 €/dt.
 

Sollten Sie keine Erntegutbescheinigung ausstellen können:

Wir bieten Ihnen ausschließlich für diese Ernte die Vordrucke von DRV bzw. Bauernverband zur Erklärung zum angelieferten Erntegut an. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihren zuständigen Vertriebsberater - wir unterstützen Sie gern. 


Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

 

 

 

Ihr Team der VSE Agrarabteilung
 

Zur Info: Das gesamte Schreiben haben wir als PDF-Datei angehängt.

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