Los gehts! Die Getreideernte 2024 hat begonnen

Informationen zur Getreideannahme und -einlagerung

 

Sehr geehrte Getreidelieferanten,

gemeinsam blicken wir auf ein herausforderndes Getreidejahr zurück. Nicht nur die Qualitäten der Braugerste, sondern auch der anderen Getreidefrüchte haben durch die lang anhaltende Nässe gelitten und und allen die Vermarktung erschwert. Trotz aller Widrigkeiten ist es uns gelungen, die gesamte Ware der letzten Ernte erfolgreich abzuwickeln. In gewohnter Weise stehen wir Ihnen somit an unseren Lagerstellen zur Verfügung.

Die Märkte scheinen derzeit aufgrund verschiedener Faktoren unter Druck zu geraten. Dennoch sind keine klaren Tendenzen erkennbar. Wir raten Ihnen daher zu einem Splitting Ihres Risikos. Dafür bieten wir Ihnen nach wie vor drei Möglichkeiten an:

1.    vorrangige Abrechnung gegen einen bestehenden Kontrakt
2.    Abrechnung zum jeweils gültigen Tagespreis
3.    Einlagerung

Unsere Einlagerungsmodalitäten finden Sie als PDF-Datei im Anhang.

Bitte achten Sie darauf, dass immer ein Hinweis, für welche Vermarktungsvariante Sie sich entschieden haben, auf dem Annahmeschein vermerkt ist. Bei fehlendem Hinweis werden wir die Partie automatisch zum Tagespreis abrechnen.

Bitte entnehmen Sie unserer Matrix, welche Früchte unsere Läger annehmen. Weitere Hinweise zur Erfassung sowie die Telefonnummern Ihrer Ansprechpartner finden Sie auf unserer Homepage.

Um Ihre Ernte in bekannter Form abwickeln zu können, bleiben Sie bitte unbedingt in regen Kontakt mit Ihrem Anlieferungslager. Anlieferungen zu sehr später Stunde sowie an/ nach Regentagen können nur durch gute Kommunikation gewährleisten werden.

Das Merkblatt „Maßnahmen für den hygienischen Umgang mit Getreide und Ölsaaten“ finden Sie auf unserer Homepage. Dort sind die wichtigsten Schritte zur Sicherstellung einer hochwertigen Getreidequalität zusammengefasst.

An dieser Stelle weisen wir auch darauf hin, dass wir wie gewohnt vor Raps-Anlieferungen unbedingt die Selbsterklärung von Ihnen benötigen. Sprechen Sie dafür Ihren zuständigen VSE-Vertriebsberater an.

 

Bitte beachten Sie unseren Hinweis zum Thema Sortenschutz und das Schreiben „Gemeinsame Erklärung BGH Urteil_DBV DAH DRV“ vom 25.06.2024, hier insbesondere den 3. Punkt.
Vor diesem Hintergrund sehen wir den Anlass, uns gemeinsam mit Ihnen abzusichern. Im Anhang erhalten Sie den Vordruck vom DRV zur Erklärung zum angelieferten Erntegut. Wir fordern Sie hiermit auf, diese korrekt auszufüllen und uns unterschrieben zeitnah zurückzusenden.


Wir wünschen Ihnen einen reibungslosen Verlauf der anstehenden Getreideernte!
 

 

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